Zweck

Der Förderverein der Ortsfeuerwehr Ummeln e.V. wurde 2005 gegründet. In seiner Satzung hat er sich folgende Aufgaben und Ziele gegeben.

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Er ist ein Förderverein im Sinne von § 58, Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 2 dieser Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtungen/des steuerbegünstigten Zwecks verwendet.
  2. Zweck des Vereins ist es
    2.1 das Feuerlöschwesen der Ortsfeuerwehr Ummeln zu fördern,
    2.2 für den Brandschutzgedanken (Brandschutzaufklärung und -erziehung) zu werben, insbesondere durch
    Zuwendungen für diverse Beschaffungen und Maßnahmen der Ortsfeuerwehr
    Herstellung und Beschaffung von Arbeits-, Informations- und Schulungsmaterialien
    2.3 interessierte Einwohner für die Feuerwehr zu gewinnen.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen, Spenden und ggf. aus Erlösen von Veranstaltungen verwirklicht, die zur Beschaffung von Materialien dienen, die der Ortsfeuerwehr zur Verfügung gestellt werden.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Zuwendungen begünstigt werden.
  6. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Zuwendungen, die sie in dieser Funktion von Dritten erhalten, sind unverzüglich den Vereinsmitteln zuzuleiten.